Psychiatrische Zwangsmaßnahmen werden hier einer menschenrechtlichen Prüfung unterzogen.
Seelische/psychische Behinderungen werden dabei weniger als individuelles Problem, sondern vielmehr als gesellschaftlicher Ausschlussmechanismus interpretiert.
Wesentliche Erkenntnisse entstanden durch eine Kooperation mit den Freiräumen/dem Trialog.
Die Arbeit kann gern verwendet werden, dann bitte zitieren. Danke!